Auszug aus der Satzung des Sport-Förderverein Marienloh e.V.

§ 1 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist, zusätzlich zur öffentlichen oder privaten Förderung die Förderung der Sport- und Freizeitinfrastruktur in Marienloh.

(2) Mit den Maßnahmen soll insbesondere der Fußballsport im Ortsteil Marienloh zur Förderung der sportlichen Leistungen unterstützt werden.

(3) Der Zweck des Vereins ist ausschließlich gemeinnützig im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet. Der Verein ist selbstlos. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Tätigkeit gemäß Ziff. 1 und 2 verwirklicht.